Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reitsportzentrums Fondli AG.

Gültig ab 1. September 2023


1 Allgemeines

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Beziehung zwischen dem Reitsportzentrum Fondli AG, Spreitenbacherstrasse 7, 8953 Dietikon («Reitsportzentrum Fondli») und seiner Reitschüler bzw. deren gesetzlicher Vertreter (Eltern) sowie Begleitpersonen und Zuschauer («Gäste»).

Als Reitschüler gilt jede Person, welche Reitunterricht nimmt, unabhängig der Art des gebuchten Kurses (Einzel- oder Gruppenstunde, Reitlager, intensiv Wochenendkurse, etc.).

1.2    Das Reitsportzentrum Fondli behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils geltende Fassung der AGB ist abrufbar auf der Webseite des Reitsportzentrums Fondli (www.fondli.ch).

1.3    Das Reitsportzentrum Fondli legt Wert auf respektvolle Umgangsformen und ruhiges Verhalten. Insbesondere ist es wichtig, in der Zusammenarbeit und im Zusammenleben mit Pferden keine Hektik zu verbreiten.

Für den Umgang mit den Pferden und ihrer Haltung gelten die allgemeinen Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen des schweizerischen Bundesamts für Veterinärwesen (BVET).

1.4    Es ist strengstens verboten, Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art (Fotos, Videos, etc.) in irgendeiner Form zu veröffentlichen, insbesondere ist es untersagt, Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art (Fotos, Videos, etc.) auf Social Media zu veröffentlichen.

1.5    Den Anweisungen der Mitarbeiter und Helfer des Reitsportzentrums Fondli ist uneingeschränkt und jederzeit Folge zu leisten.

1.6    Der Freilaufstall, die Weiden sowie die Pensionsstallungen dürfen nur in Begleitung oder mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Mitarbeiter und Helfer des Reitsportzentrums Fondli betreten werden.

1.7    Autos, Mopeds, etc. dürfen nur auf den angezeigten Parkplätzen parkiert werden. Das Gelände des Reitsportzentrums Fondli darf nicht befahren werden.

1.8    Das Rauchen ist auf dem ganzen Areal des Reitsportzentrums Fondli strikte verboten.

1.9    Die Räumlichkeiten des Reitsportzentrums Fondli sind stets sauber zu hinterlassen. Sämtlicher Abfall/Müll ist sachgerecht zu entsorgen.

1.10  Gäste bewegen sich ruhig und stören den Unterricht nicht. Um den Reitschülern ungestörte Reitstunden zu ermöglichen, ist es wichtig, dass während der Reitstunde keine Ablenkung durch Gäste erfolgt. Die Mitarbeiter und Helfer des Reitsportzentrums Fondli behalten sich ausdrücklich vor, Gäste wegzuweisen, sofern der Unterricht gestört wird bzw. der Reitschüler nicht mehr aufmerksam genug ist.

1.11  Für Hunde gilt auf dem Gelände des Reitsportzentrums Fondli Leinenpflicht. Ein direkter Kontakt zwischen Pferd und Hund ist zu vermeiden.

2 Reitunterricht

2.1.  Es werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Unterricht aufgenommen, sofern sie gesund sind. Es besteht eine Informationspflicht seitens der Reitschüler bzw. deren gesetzlicher Vertreter (Eltern) betreffend spezielle Einschränkungen gesundheitlicher Art, insbesondere bei möglichen Rücken- oder Nackenleiden.

2.2.  Aus gesundheitlichen Gründen wird Reitunterricht erst ab 6 Jahren erteilt. Ein geführtes Ponyreiten ist bereits für Kinder vor Vollendung des 6. Altersjahrs möglich.

2.3.  Das Tragen eines Reithelms und einer Sturzweste ist während des Reitunterrichts für jeden Reiterschüler unter 18 Jahren obligatorisch.

2.4.  Die Reitschüler müssen rechtzeitig zum Reitunterricht erscheinen, d.h. 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Das für den Unterricht zugeteilte Pferd muss vorab geputzt, gesattelt und gezäumt werden. Ausnahme: Das Pferd ist schon auf dem Platz (Vorlektion).

Die Mitarbeiter und Helfer des Reitsportzentrums helfen den Reitschülern bei Bedarf in der Vorbereitung des jeweiligen Pferdes.

·        Reitschüler die erst mit dem Reitunterricht begonnen haben

·        Reitschüler die zum ersten Mal eine Reitstunde im Reitsportzentrum absolvieren.

2.5.  Nach dem Reitunterricht versorgt jeder Reitschüler sein Pferd selbstständig, hierzu zählt u.a. Pferd durchbürsten, eindecken, etc. Das Material ist fachgerecht zu pflegen und anschliessend zu versorgen. Die Putzplätze und die Putzutensilien müssen stets sauber und geordnet hinterlassen werden.

2.6.  Bei Nicht-Befolgen der Anweisungen der Mitarbeiter und Helfer des Reitsportzentrums Fondli oder bei Verstössen gegen die AGB kann der Unterricht abgebrochen werden. Eine Rückerstattung des Kursbetrages entfällt vollumfänglich.

2.7.  Die Mitarbeiter und Helfer des Reitsportzentrums Fondli erteilen den Reitunterricht. Das Reitsportzentrum Fondli ist frei in der Wahl des jeweiligen Reitlehrers. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Reitlehrer, eine bestimmte Reitlehrerin.

3 Haftungsausschluss / Versicherungspflicht

3.1.  Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr.

3.2.  Für die Benützung der Reitanlagen und Infrastruktur des Reitsportzentrums Fondli sowie die Teilnahme an Kursen (Einzel- oder Gruppenstunde, Reitlager, intensiv Wochenendkurse, etc.) oder an anderen Angeboten / Veranstaltungen des Reitsportzentrums Fondli wird keine Haftung übernommen.

3.3.  Das Reitsportzentrum Fondli übernimmt für im Eigentum der Reitschüler oder Gäste stehenden Gegenstände keine Haftung.

3.4.  Die Reitschüler verzichten auf alle Haftungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Eigentümer der Pferde, insbesondere bei Schäden infolge arteigenen, tierischen und willkürlichen Verhaltens des Pferdes.

3.5.  Jeder Reitschüler bzw. deren gesetzlicher Vertreter sind verpflichtet, eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessend.

3.6.  Wer an Ausritten oder Turnieren teilnimmt und/oder wer Pferde vom Reitsportzentrum Fondli ausserhalb des üblichen Reitunterrichts mietet, muss über den Versicherungszusatz „reiten fremder Pferde“ bzw. über die sog. „Pferdemieterhaftpflicht“ verfügen.

3.7.  Jeder Reitschüler haftet für die von ihm fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden an Pferd, Reitzubehör (Sättel, Trensen, Stall- und Weideausstattung, sowie Putzzeug usw.), etc.

3.8. Die gesetzlichen Vertreter (Eltern) haften für ihre Kinder.

4 Kursbuchung, -Annullation, Zahlungsmodalitäten und Rückerstattung

4.1.  Die Leistungen des Reitsportzentrums Fondli wie auch die Preise sind auf der Webseite des Reitsportzentrums Fondli (www.fondli.ch) einsehbar.

Das Reitsportzentrum Fondli behält sich ausdrücklich das Recht vor, seine Leistungen und Preise jederzeit anzupassen.

4.2.  Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung einer Reitstunde unmittelbar nach dem Unterricht in Bar, Twint oder per Kreditkarte. Nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung des Reitsportzentrums Fondli und deren ausdrücklichen Zustimmung wird der Reitunterricht mittels Monats-rechnung abgerechnet.

Die Bezahlung der Kurskosten für Reitlager oder andere grössere Veranstaltungen wie bspw. ein Intensivwochenendkurs richtet sich nach Ziff. 4.6 nachstehend.

4.3.  Die Reservation bzw. die Buchung eines Kurses (Einzel- oder Gruppenstunde, Reitlager, intensiv Wochenendkurse, etc.) sei es mündlich oder schriftlich, ist rechtsverbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der Kurskosten gemäss den Bestimmungen der AGB. 

4.4.  Gebuchte Reitstunden müssen bis spätestens 24 Stunden im Voraus via E-Mail an sekretariat@fondli.ch annulliert werden. Nicht - oder zu spät annullierte Reitstunden werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Sollte die nicht- oder zu spät annullierte Reitstunde bereits im Voraus bezahlt worden sein, werden die Kurskosten weder zurückerstattet, noch besteht ein Anspruch auf Nachholen der verpassten Reitstunde. Ausnahme gibt es: Bei Unfall oder Krankheit werden gegen Vorlage eines ärztlich ausgestellten Arztzeugnisses, 50 % der Reitstunde zurückerstattet.

Für grössere Veranstaltungen wie ein Reitlager oder ein Intensivwochenendkurs gilt Ziff. 4.7 nachstehend.

4.5.  Das Reitsportzentrum Fondli muss insbesondere grössere Veranstaltungen wie Reitlager, Intensivwochenendkurse verbindlich planen und dabei bestimmte Vorleistungen erbringen. Jede (kurzfristige) Abmeldung verursacht administrativen Aufwand. Zudem besteht das Risiko, unter ein bestimmtes Teilnehmerminimum zu fallen und das geplante Angebot nicht mehr zufriedenstellend durchführen zu können. Die Kurskosten für Reitlager und andere grössere Veranstaltungen wie ein Intensivwochenendkurs sind spätestens 30 Tage vor Antritt auf das Konto des Reitsportzentrums Fondli zu bezahlen.

4.6.  Bei Annullation einer Teilnahme von grösseren Veranstaltungen wie ein Reitlager oder ein Intensivwochenendkurs gelten folgende Regelungen:

·        Bei Abmelden bis 28 Tage vor dem ersten Kurstag werden gesamten Kurskosten abzüglich CHF 100.- für Umtriebsentschädigung rückerstattet

·        Bei Abmelden 14 Tage vor Kursbeginn, werden 50% der Kurskosten rückerstattet

·        Bei Abmelden von weniger als 14 Tagen vor Kursbeginn oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen sind die Kurskosten vollumfänglich geschuldet.

4.7.   Witterungsbedingte Einschränkungen, schlechtes Wetter, eine vorzeitige Abreise, der vorzeitige Austritt aus dem Kurs berechtigen zu keiner Rückerstattung oder irgendeiner Entschädigung.

5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

5.1.  Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Dietikon.

Fondli AG, Spreitenbacherstr. 7, 8953 Dietikon ZH

T +41 44 740 10 82

Sekretariat@fondli.ch

www.fondli.ch